AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

RASO Naturprodukte

Für alle unsere Lieferungen- auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen – sind ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Bestätigungen von Vermittlern oder Vertretern sind nur als vorläufig zu betrachten.

Allgemeines

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager/Firmensitz Wangen/Haslach auf Rechnung des Käufers. Wird die Ware einem Dritten (Post, Bahn, Spedition, etc.) zum Transport übergeben, erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Empfängers. Ersatzansprüche für beschädigte Ware oder Fehlmeldungen sind gegenüber dem transportierenden Unternehmen zu stellen. Wird die Ware durch Fahrzeuge des Verkäufers geliert, sind Ersatzansprüche für beschädigte Ware oder Fehlmeldungen dem ausliefernden Fahrer gegenüber sofort geltend zu machen und schriftlich zu fixieren. Die Unterschrift des Bestellers oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf dem Lieferschein oder der Rechnung gelten als Akzept, die Waren unbeschädigt und vollständig erhalten zu haben.
  2. Liefermöglichketen behalten wir uns in jedem Fall vor. Von der Verpflichtung zur Leistung sowie zur Einhaltung einer schriftlichen vereinbarenden Lieferfrist befreien uns nicht zu vertretende Ursachen, die eine Betriebsstörung zu Folge haben sowie die Unmöglichkeit der Lieferung, falls der Vorlieferant nicht liefert. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
  3. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die eingegangen Lieferfrist für die Dauer der Betriebsbehinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern und, wenn die näheren Umstände es erfordern, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt gleich stehen Umstände, die uns oder unserm Vorlieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
  4. Wird vor der Lieferung nachteiliges über die Verhältnisse des Bestellers – insbesondere hinsichtlich seiner Bonität – bekannt, so sind wir berechtigt, entweder den Gegenwert der Lieferung ganz oder teilweise im Voraus oder sonstige Sicherheiten zu verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Preise

  1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gelten unsere Preise freibleibend „ab Werk“, inklusive Verpackung, für Endkunden inkl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer, für Geschäftskunden zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  3. Aufgrund ständiger Schwankungen der Rohstoffpreise und der Wechselkurse etc. sind wir berechtigt, unserer Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintrete. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

Versandbedingungen

Siehe Versandarten und Versandkosten.

Zahlung

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist der Kaufpreis brutto ( ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Bestleller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, vom Besteller ab Verzugseintritt eine Mangebühr in der Höhe von 5 €,- zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen. Ab der zweiten Mahnung können wir darüber hinaus zusätzliche 6 €,- Spesen je Mahnungen geltend machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
  2. Zur Abnahme von Schecks, Wechsel und Akzepten sind wir nicht verpflichtet; in jedem Fall werden diese nur sicherheitshalber entgegengenommen. Sie gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Diskontzinsen, Wechselspesen und Kosten gehen stets zu Lasten des Bestellers und sind auf Anforderung sofort netto Kasse zu bezahlen. Wird die Diskontierung eines Wechsels von unserm Geldinstitut abgelehnt, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
  3. Mit dem Eintritt des Verzuges bei Wechsel- und Scheckprotesten oder bei Eintreten von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, werden alles Forderungen gegen den Käufer unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele sofort fällig und einklagbar. Dieses gilt auch, wenn sich noch herein genommene Wechsel und Akzepte im Umlauf befinden. Der Käufer kann die Bezahlung unserer Forderungen nicht von der Rückgabe dieser Papiere abhängig machen; wir stellen ihn jedoch später von der Inanspruchnahme ausdiesen Papieren frei, soweit uns aus der Geschäftsverbindung keine Zahlung gegen dem Käufer mehr zusteht.
  4. Vom Besteller eingehende Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann Zinsen und dann auf die ältesten noch unbezahlten Rechnungen angerechnet.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Lieferzeit

  1. Wir geben unseren Lieferterminen nach bestem Ermessen, diese sind aber nur als annähernd zu betrachten. Der Beginn von uns angegebener Lieferzeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
  5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendung, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  6. Während des Abnahmeverzugs sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20 % des Vertragspreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweisen.

Mängelgewährleistung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen wir voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nicht sichtbare und auf Transportschäden zurückführende Mängel der Ware müssen darüber hinaus schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Beanstandete Ware muss zur Besichtigung bereitgehalten werden oder auf Anforderung zurückgesandt werden. Die Erhebung der Mängelrüge befreit nicht von fristgerechter und vollständiger Zahlung. Ggf. erfolgt Gutschrift.
  2. 2 Bücher sind von einer Rücknahme ausgenommen.
  3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung übernehmen wir die zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- und Wegekosten, soweit diese nicht dadurch erhöht werden, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  4. Sind wir zu Mängelbeseitigung (Ersatzlieferung) nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich dies über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
  5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
  6. Vorstehende Haftfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf unserer groben Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten beruht.
  7. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht jedenfalls auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns den Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Bestellers gegen uns aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später angeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Besteller – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert , so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Förderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtig. Unberührt hiervon bleibt unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen. Solange der Besteller seinen zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nach kommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  3. Eine etwaige Be- oder Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, bzw. Verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Förderung um mehr als 15 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Gerichtsstand / Erfüllungsort /anzuwendendes Recht / Teilnichtigkeit

  1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Zuständig für Klagen ist danach das Amtsgericht Wangen im Allgäu. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist unserer Geschäftssitz Erfüllungsort.
  3. Auch für Geschäfte mit Auslandskunden gilt ausschließlich das Innerdeutsche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Informationsmaterial

Die Informationen zu unsern Produkten basieren auf verschieden Veröffentlichungen. Für die Richtigkeit der Aussagen übernehmen wir keine Haftung. Ferner sollte diese Information nicht zur Behandlung von Erkrankungen genutzt werden. Falls Sie Medikamente einnehmen oder in ärztlicher Behandlung sind, sollten Sie vor der Einnahme jeglicher Nahrungsergänzungsmittel Ihren Arzt zu Rate ziehen.

RASO Naturprodukte – Rembrechtser Str. 7 – 88239 Wangen